Fragen zum Auslegeverfahren Naturschutzgebiet „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“

Berkenbrück, 16.04..2018

 

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Lindenstraße 34a

14467 Potsdam

 

Sehr geehrter Herr Minister Vogelsänger,

Der Angelsportverein ( ASV ) „ Die Berkenbrücker“ e.V. besteht seit 1956.

In unserer Satzung ist grundlegend der Zweck des Vereins verankert. Dieser besteht in der Förderung des Natur- und Gewässerschutzes sowie in der Ausübung des hegegerechten Angelns. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Arbeitseinsätze, Uferbereinigung, Gewässerschutz und hegegerechtes Angeln.

Der Vorstand des ASV informierte sich intensiv im Öffentlichen Auslegungsverfahren über die geplante Ausweisung des Naturschutzgebietes ( NSG ) „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“. Im Ergebnis der Sichtung aller zur Verfügung stehenden Informationen zu diesem Thema sind wir in den §§ 4 und 5 auf Auslegungen gestoßen, die einen Interessenkonflikt zu unserem bisherigen Handeln darstellen:

Wir führen unsere Hegefischveranstaltungen im April jährlich im Bereich Spree-Altarm und Oder-Spree-Kanal von Km 81-81( Einmündung Altarm in Oder-Spreekanal bis zur Autobahn ) vom Ufer aus durch. Dieser Uferbereich ist aber Bestandteil des geplanten NSG und dürfte laut § 4 bis zum 31.07.eines jeden Jahres nicht betreten werden.

Der angeführte Streckenbereich wird aber nicht nur zur Durchführung von organisierten Hegefischveranstaltungen genutzt. Er wird auch außerhalb der Veranstaltungen von unseren Sportsfreunden des Vereins, der Jugend und von touristischen Anglern stark frequentiert.

Das betrifft ebenso den Bereich unserer Kahnanlegestellen im Spree-Altarm. Es würde bedeuten, dass wir unsere Kahnstellen nicht betreten dürfen und einen Teilabschnitt unseres jährlichen Arbeitseinsatzes nicht mehr realisieren können, der  u.a. in der Reinigung und Pflege der Kahnstellen und der Säuberung des ufernahen Bereiches besteht.

Das Einsetzen der Kähne und Boote über die vorhandene Einlassstelle im Frühjahr wäre somit auch untersagt.

Wir gehen davon aus, dass der durchfließende Altarm der Spree und der Oder-Spree-Kanal Bundes- bzw. Landesgewässer sind, was uns ein Befahren dieser Gewässer und das Angeln vom Kahn aus ermöglicht.

Ihr Vorhaben zur Schaffung eines NSG „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ kann von uns nur mitgetragen werden, wenn

  • der Uferbereich Oder-Spree-Kanal vom Stichkanal Dehmsee (Autobahnbrücke A12) bis zur Mündung des Spreealtarm und der Spree-Altarm, beides auf der Seite der Ortslage Berkenbrück, ganzjährlich zum Angeln betreten werden darf; Anmerkung: Im genannten Uferbereich besteht ein Fußweg, der ca. 2m vom befestigten Ufer entfernt ist.
  • der Boots- und Kahnbereich mit den vorhanden Stegen Fortbestand hat, ganzjährlich betreten werden darf und Werterhaltungsmaßnahmen an den Stegen realisiert werden können. Gleiches trifft für die Bootseinlassstelle zu.

Wir sagen „ Ja „ zum Naturschutz!!! Aber der Mensch, und gerade wir als Angler verstehen uns auch als ein Teil der Natur.

Die strikte Umsetzung Ihres Vorhabens würde das Aussterben unseres Vereins bedeuten, was wohl nicht näher beschrieben werden muss.

Wir erwarten die eingehende Prüfung der geschilderten Bedenken und Einwendungen und sehen einer Kompromissbereitschaft Ihrerseits zuversichtlich im Interesse der Mitglieder des ASV „Die Berkenbrücker“ e.V., aller organisierten Angler und Gäste des Ortes Berkenbrück entgegen.

Um eine Beantwortung unseres Schreibens wird gebeten.

Vereins-Registernummer:

Amtsgericht Frankfurt/Oder   VR2808 FF

Mit sportlichen Grüßen

Dietmar Aurich

Vorsitzender